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   BVerwG, 25.02.1992 - 1 D 37.91   

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https://dejure.org/1992,2999
BVerwG, 25.02.1992 - 1 D 37.91 (https://dejure.org/1992,2999)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1992 - 1 D 37.91 (https://dejure.org/1992,2999)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - 1 D 37.91 (https://dejure.org/1992,2999)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarrecht - Zugriff auf anvertrautes Geld - Milderungsgrund - Dienstgradherabsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 187 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1993, 42
  • DÖV 1993, 486
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.05.1990 - 1 D 81.89

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Maßnahmemilderung bei Zugriff auf amtliche

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 D 37.91
    Da sich der Beamte vor der Entdeckung der Tat gegenüber seinem Dienstherrn freiwillig offenbart hat und auch die weiteren Voraussetzungen dieses Milderungsgrundes erfüllt sind (vgl. Urteil vom 9. Mai 1990 - BVerwG 1 D 81.89 - <BVerwGE 86, 283 = DVBl. 1990, 877 = DÖV 1990, 931 = NVwZ 1990, 1082 = DÖD 1991, 63>), erscheint die Erwartung gerechtfertigt, bei fortgesetzter beanstandungsfreier Zusammenarbeit werde sich das dem Beamtenverhältnis nach § 2 Abs. 1 BBG innewohnende ungeschmälerte gegenseitige Vertrauensverhältnis wiederherstellen lassen.
  • BVerwG, 08.03.1988 - 1 D 69.87

    Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - Amtlich anvertrautes Geld - Unterschlagung

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 D 37.91
    Auch in seinem Urteil vom 8. März 1988 (BVerwG 1 D 69.87 - BVerwGE 86, 1 ) hat der Senat gegen einen Beamten, der den Erlös aus dem verkauf von Fahrscheinen in Höhe von 2.214 DM für sich verbrauchte, aber den Schaden vor der Entdeckung der Tat wiedergutmachte, eine Gehaltskürzung verhängt.
  • BVerwG, 29.05.1991 - 1 D 81.90

    Diebstahl dienstlich anvertrauten oder zugänglichen Geldes durch einen Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 D 37.91
    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung bei der Zueignung amtlich anvertrauten oder zugänglichen Geldes regelmäßig die Entfernung des schuldigen Beamten aus dem Dienst ausgesprochen (vgl. z.B. Urteil vom 29. Mai 1991 - BVerwG 1 D 81.90 -).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 1 D 88.76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 D 37.91
    So hat der Senat in einem Fall, in dem der Beamte auf dienstlich zugängliches Geld zugegriffen hatte, eine Gehaltskürzung als ausreichend angesehen, weil neben dem Milderungsgrund der spontanen Augenblickstat als weiterer - in der damaligen Rechtsprechung des Senats noch nicht als eigenständig anerkannter - Milderungsgrund berücksichtigt wurde, daß der Beamte den Schaden vor der Entdeckung der Tat wiedergutgemacht hat (Urteil vom 19. Oktober 1976 - BVerwG 1 D 26.76 - ; vgl. auch Urteil vom 3. Juni 1977 - BVerwG 1 D 88.76 -).
  • BVerwG, 19.10.1976 - 1 D 26.76

    Angemessene Disziplinarmaßnahme für die Unterschlagung eines in einem

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 D 37.91
    So hat der Senat in einem Fall, in dem der Beamte auf dienstlich zugängliches Geld zugegriffen hatte, eine Gehaltskürzung als ausreichend angesehen, weil neben dem Milderungsgrund der spontanen Augenblickstat als weiterer - in der damaligen Rechtsprechung des Senats noch nicht als eigenständig anerkannter - Milderungsgrund berücksichtigt wurde, daß der Beamte den Schaden vor der Entdeckung der Tat wiedergutgemacht hat (Urteil vom 19. Oktober 1976 - BVerwG 1 D 26.76 - ; vgl. auch Urteil vom 3. Juni 1977 - BVerwG 1 D 88.76 -).
  • BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 39.92

    Entnahme von Bargeld gegen Einlage eines Zettels in die Kasse - Zugriff eines

    Zwar ist beim Vorliegen eines Milderungsgrundes nicht zwingend die Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme zu verhängen, sondern kann auch eine Gehaltskürzung in Betracht kommen (vgl.Urteil vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 D 37.91 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2001 - 15d A 5014/99

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten wegen Abgabe unvollständiger

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1992 - 1 D 37/91 -, NVwZ-RR 1993, 42 = DokBer.
  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93

    Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme

    Ein Absehen von der Dienstgradherabsetzung als zweitschwerster Disziplinarmaßnahme hat der Senat insbesondere dann als gerechtfertigt angesehen, wenn mehrere Milderungsgründe zusammentreffen oder über die Verwirklichung der Voraussetzungen eines Milderungsgrundes hinaus besondere Umstände vorliegen, die sich von anderen Fällen einer Maßnahmemilderung deutlich abheben (Urteil vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 D 37.91 - NVwZ-RR 1993, 42>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2002 - 15d A 4131/01

    Versetzung einer Steueramtsrätin wegen eines Dienstvergehens in das Amt einer

    Besondere zu Gunsten der Beamtin zu bewertende Umstände, die sich von anderen Fällen der Maßnahmenmilderung unter dem Gesichtspunkt einer Selbstanzeige nach § 371 AO abheben und ein Absehen von einer Degradierung und eine Gehaltskürzung rechtfertigen würden, Vgl. zur Abgrenzung von Degradierung und Gehaltskürzung im Falle des Greifens eines Milderungsgrunds: BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1992 - 1 D 37/91 -, NVwZ-RR 1993, 42 = DokBer.
  • BVerwG, 18.01.1995 - 1 D 6.94
    Zwar ist beim Vorliegen eines Milderungsgrundes nicht zwingend die Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme zu verhängen, sondern kann auch eine Gehaltskürzung in Betracht kommen, wie der Senat mit Urteil vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 D 37.91 - (BVerwG DokBer B 1992, 163) entschieden hat.
  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 60.91

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten auf Grund des Verstoßes gegen seine

    Wer sich über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Ehrlichkeit hinwegsetzt, beweist damit ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er regelmäßig mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses zu rechnen hat (stRspr, z.B. Urteil vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 D 108.87 - ; Urteil vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 D 37.91 -).
  • BVerwG, 22.11.1993 - 1 D 57.92

    Beamtenrecht - Dienstvergehen - Milderungsgrund - Geldentnahme

    Zwingend ist dies aber nicht (siehe z.B. Urteil vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 D 37.91 - m.w.N. DÖV 1993, 486>, Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 39.92 -).
  • BVerwG, 19.01.1993 - 1 D 64.91

    Postzusteller - Aushändigung von Geld zu einer Zahlungsanweisung - Täuschung über

    Wer sich über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Ehrlichkeit hinwegsetzt, beweist damit ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses zu rechnen hat (st.Rspr., z.B. Urteil vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 D 108.87 - Urteil vom 29. Mai 1991 - BVerwG 1 D 81.90 - Urteil vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 D 37.91 -).
  • BVerwG, 07.06.1994 - 1 D 16.93

    Verfälschen von Postanweisungen und Auszahlung des Unterschiedsbetrags an sich

    Wer sich über diese leicht einsehbare Pflicht zur Ehrlichkeit hinwegsetzt, beweist ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses zu rechnen hat (stRspr, z.B. Urteil vom 12. Juli 1988 - BVerwG 1 D 148.87 - Urteil vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 D 37.91 - Urteil vom 19. Januar 1993 - BVerwG 1 D 64.91 - Urteil vom 26. Januar 1994 - BVerwG 1 D 34.93 - ).
  • BVerwG, 26.07.1994 - 1 D 58.93

    Zueignung von Paketzustellgebühren als schweres Dienstvergehen im Kernbereich

    Zwar ist beim Vorliegen eines Milderungsgrundes nicht zwingend die Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme zu verhängen, sondern es kann auch eine Gehaltskürzung in Betracht kommen (vgl. Urteil vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 D 37.91 - ).
  • BVerwG, 07.06.1994 - 1 D 76.93

    Gehaltskürzung eines Postbeamten des mittleren Dienstes - Verstoß gegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.11.2001 - 12 D A 5014/99

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Versetzung eines Steuerbeamten aus

  • BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 37.94
  • BVerwG, 28.10.1997 - 1 D 31.96

    Vorsätzliches Dienstvergehen eines Beamten durch Manipulationen bei der

  • BVerwG, 25.06.1998 - 1 D 86.97

    Pflicht zu uneigennützigem sowie zu achtungswürdigem und vertrauensgerechtem

  • VG Lüneburg, 10.09.2002 - 1 A 314/01

    Beamter; Dienstpflichten; Dienstvergehen; Dienstverhältnis; disziplinarrechtliche

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